ARBEITEN BEI DEN WALDBURG-ZEIL KLINIKEN
Das bieten wir Ihnen
Sich für einen Berufsweg bei den Waldburg-Zeil Kliniken zu entscheiden, bringt viele Vorteile mit sich. Als Unternehmen in der Gesundheitsbranche achten wir natürlich auch auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
So erleben unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren Arbeitsalltag
Zufriedene Mitarbeitende – ein Unternehmensziel
Uns liegt die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen. Ziel ist es, die Interessen unserer Mitarbeiter mit denen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Deshalb führen wir regelmäßig Mitarbeiterbefragungen durch, um anonym und durch Dritte die Mitarbeiterzufriedenheit abzufragen. Uns ist es wichtig, darauf aufbauend praxisnahe Lösungen zu finden, die die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigern können. Maßgeblich geprägt wird diese Zufriedenheit auch durch die gelebte Führungskultur im Unternehmen. wir achten darauf, dass die Führungskräfte sich Zeit für ihre Mitarbeiter nehmen und greifbar sind. Durch regelmäßige Information aller Mitarbeitenden in Mitarbeiter- und Betriebsversammlungen, über unsere Mitarbeiterzeitung, das Intranet und Newsletter, aber auch durch partnerschaftliche Mitarbeitergespräche schaffen wir ein gesundes und wertschätzendes Arbeitsklima.
Das bieten wir unseren Mitarbeitenden
Ihr Start bei den Waldburg-Zeil Kliniken
Vom ersten Tag an Teil der Waldburg-Zeil Kliniken sein
Um Ihren Start bei den Waldburg-Zeil Kliniken so erfolgreich wie möglich zu gestalten, laden wir all unsere neuen Mitarbeitenden zu einem Willkommenstag ein.
Sie lernen neue Kollegen und Kolleginnen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und Kliniken und spannende Details über Ihren neuen Arbeitgeber kennen.
Folgende Programmpunkte erwarten Sie
- Visionen, Wertehaltungen und Ziele der Waldburg-Zeil Kliniken
- Was bieten wir unseren Mitarbeitenden?
- Wichtige Inhalte unseres Tarifvertrages
- Was ist beim Datenschutz, der Hygiene und dem Qualitätsmanagement zu beachten?
Vor Ort in den Kliniken unterstützen Sie erfahrene Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen bei Ihrer Einarbeitung.
Darüber hinaus erhalten unsere neuen Mitarbeiter ein nachhaltiges Willkommens-Package:
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Tarifliche Vergütung
- Unsere Mitarbeitenden erhalten eine tarifliche Vergütung nach dem VPKA Baden-Württemberg, sowie ein Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung.
- Langjährige Treue danken wir unseren Mitarbeitenden mit Jubiläumszuwendungen und Sonderurlaub in verschiedenster Ausgestaltung.
- Des Weiteren erhalten unsere Mitarbeitenden 30 Tage Urlaub sowie zu den verschiedensten Anlässen zusätzlichen Sonderurlaub.
- Außerdem unterstützen wir unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Falle von Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss zum Krankengeld.
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Betriebliche Altersvorsorge
In Zusammenarbeit mit der Allianz, der R+V, der DEBEKA und der Sparkasse bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Ab 1. Januar 2019 erhalten alle Neuabschlüsse sowie alle Altverträge einen Zuschuss von 15 Prozent gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Ab 1. Januar 2019 erhalten alle Neuabschlüsse sowie alle Altverträge einen Zuschuss von 15 Prozent gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz.
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Unterstützungsfonds
Vermögenswirksame Leistungen
Bei den Waldburg-Zeil Kliniken erhalten alle Mitarbeitenden, die länger als sechs Monate im Unternehmen sind und einen entsprechenden Vertrag vorlegen, vermögenswirksame
Leistungen. Es handelt sich dabei um Geldleistungen, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt und nicht zur freien Verfügung erhält. Sie sind zweckgebunden zur Vermögensbildung und sollen langfristig angelegt werden. Dazu schließt der Arbeitnehmer mit einem Kreditinstitut seiner Wahl einen entsprechenden Sparvertrag ab (§ 2 VermBG). Die vermögenswirksamen Leistungen betragen bei Vollzeit mtl. 15 € für ArbeitnehmerInnen, die unter den VPKA Baden-Württemberg (bzw. dementsprechend gekürzt um die Teilzeitquote) fallen. ArbeitnehmerInnen des AVR erhalten bei Vollzeit mtl. 6,65 €.
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EGYM-Wellpass
Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit! Bei uns können Sie mit Wellpass in dem
bundesweites Sport-, Wellness- und Gesundheitsnetzwerk mit über 8.000 Einrichtungen
trainieren oder entspannen. Mit dem Wellpass Digitalangebot haben Sie außerdem auch
die Möglichkeit, ganz einfach von Zuhause aus fit zu bleiben. Dieses Angebot wird von
uns als Arbeitgeber bezuschusst.
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Mitarbeitervergünstigungen
Tolle Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
Darüber hinaus können wir allen Mitarbeitern über die Plattform „corporatebenefits“ eine Vielzahl von Nachlässen bei über 800 Top-Anbietern zur Verfügung stellen, z. B.
- Apple
- Garmin
- Ravensburger
- Jochen Schweitzer
- Tchibo
- WMF
- Sky
- cewe
- etc.
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Betriebsarzt
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Für unsere Mitarbeitenden besteht jederzeit die Möglichkeit, von unseren Betriebsarzt individuell beraten zu werden.
Was macht ein Betriebsarzt?
Der Arbeitsmediziner bzw. Betriebsarzt führt Maßnahmen aus zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung. Im Unterschied zu vielen anderen Arztgruppen benötigt er ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse und der sozialmedizinischen sowie sozialrechtlichen Grundlagen des Gesundheitssystems.
Behandelnd, also therapeutisch, ist er im Allgemeinen nur begrenzt tätig. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind insbesondere:
- Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
- Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
- Beobachtung des Arbeitsschutzes im Betrieb, z.B. durch Begehung der Arbeitsstätten.
Der Betriebsarzt ist in erster Line Berater. Er muss in engem und vertrauensvollem Kontakt mit dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmern und den mit medizinischen Fragen beschäftigten Einrichtungen und Ärzten außerhalb des Betriebes stehen.
Wichtig ist auch die Kooperation mit der für den Betrieb zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Betriebsarzt klärt in Absprache mit dem Unternehmer auch Fragen mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der staatlichen Behörde (Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz).
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