Waldburg-Zeil Kliniken
Zeit für Patienten. Perspektiven im Job. Weiter denken.
 
 
 
 

WIE SIE ZU UNS KOMMEN

Ihr Weg zur Rehabilitation

Wir freuen uns auf Sie. Denn wann immer Menschen uns brauchen, sind wir für sie da. Doch um Sie in einer unserer Rehabilitationskliniken aufnehmen zu können, sind vorher einige Schritte nötig.
 

Antragsstellung

 
Sie sind noch zu Hause?
  
  
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt, für Sie als Berufstätige/r bei der zuständigen Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern "Reha vor Rente".
  
  
Für Sie als Rentner/in erfolgt die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse. eine Reha dient zum Beipsiel dazu, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.  
  
Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie eine Reha beantragen und woran Sie denken müssen.  
  
Ärzte können sich unter Rehainfo-aerzte.de zu allen Details der Antragstellung informieren.  
  
Ausnahme
 
Patienten mit einer onkologischen Erkrankung. Ihr Träger der Reha ist die DRV.  
  
Privat versichert
 
Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ein. Falls Sie sich im Beamtenstatus befinden, ist Ihr Ansprechpartner Ihre private Krankenversicherung und die Beihilfe.   
  
Sie sind bereits im Krankenhaus und sollen gleich im Anschluss zu uns kommen?
 
In diesem Fall leitet der Sozialdienst Ihre Anschlussrehabilitation ein. Dieser besucht Sie noch während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus und bespricht alle Formalitäten mit Ihnen.   
  
Reha-Fristenrechner der BAR
 
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) hat einen Online-Fristenrechner entwickelt, mit dem Reha-Fachkräfte, Reha-Berater und Reha-Antragsteller die relevanten Fristen im Reha-Prozess berechnen und nachvollziehen können. Er bietet Ihnen damit Unterstützung in Ihrem persönlichen Reha-Prozess.  
  
Sie erreichen den Fristenrechner unter www.reha-fristenrechner.de.  
  
 

Wunsch- und Wahlrecht - Sie haben die Wahl!

  
  
Sie haben als Patient das Recht, eine Wunschklinik für Ihre Rehabilitation anzugeben. Gerne beraten wir Sie telefonisch direkt in Ihrer Wunschklinik
  
  
Den Ansprechpartner und die Telefonnummer erfahren Sie auf den Internetseiten unserer Kliniken.   
  
 

Kostenzusage

 
Ihre Krankenkasse - gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt bzw. für Ihre Anschlussrehabilitation. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.  
  
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon, Komfortzimmer-Zuschlag, etc.).
  
  
 

Patientenaufnahme

 
Sobald uns diese Kostenzusage vorliegt, erhalten Sie schriftlich oder telefonisch Bescheid über den Beginn Ihrer Rehabilitation.  
  
Im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgt die Aufnahme entweder direkt oder innerhalb von zwei Wochen.
  
  
TIPP
 
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin, Ihren Arzt bzw. an Ihren Kostenträger.  
 
Hier finden Sie alle Schritte im Überblick zum Download
 
Wege zur Reha, PDF Version, 1 MB 
  
  
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